Kosten
Aufgrund meiner Ausbildung als Diätassistentin und meiner zusätzlichen Qualifikation zur
Ernährungsberaterin / DGE können meine Angebote durch die Krankenkassen bezuschusst werden.
Mit meiner Zertifizierung zur Ernährungsberaterin / DGE erfülle ich die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche Kosten(teil)erstattung
nach § 20 und § 43 SGB V. Ich bin bereits bei vielen gesetzlichen Krankenkassen registriert.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen anteilig die Kosten für einen Ernährungskurs in der Prävention, wie z.B. den Kurs "Ich nehme ab" oder den Kurs zur "vollwertigen, gesunden Ernährung". In der Ernährungstherapie muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Dadurch ist eine Kostenübernahme oder Zuschüsse durch die gesetzliche Krankenkasse möglich. Bei privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
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